Vorwort - Habitat - Lebensweise - Vor dem Kauf - Artenschutz und Meldepflicht

Artenschutz

Quelle : dght

Alle europäischen Amphibien und Reptilien sowie einige außereuropäische Gattungen und Arten sind besonders geschützt. Sie dürfen nur unter Einhaltung entsprechender Bestimmungen erworben, gehalten und verkauft werden. Das Artenschutzrecht ist dem ständigen Wandel unterlegen, so dass es selbst den zuständigen Behörden schwer fällt, den Überblick zu behalten. Am 1. Juni 1997 trat die neue EU-Artenschutzverordnung in Kraft, die durchgreifende Änderungen mit sich brachte. Die Nachzucht bedrohter Arten soll gefördert, die illegale Einfuhr wirkungsvoll bekämpft werden.

Überblick EU-Artenschutzverordnung
Hier haben wir für Sie den Schutzstatus aller Arten zusammengestellt. Grundlage für die europäische Verordnung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz "WA".

Überblick Bundesartenschutzverordnung
Gültig ist zur Zeit die Fassung vom 14. Oktober 1999, die am 21.12.1999 geändert wurde.

DGHT- Artenschutzregister
Hier sind sämtliche geschützten Arten aufgeführt. Außerdem wird erklärt, was im Falle des Erwerbs eines geschützten Tieres zu tun ist.

Für die Tierhaltung ist neben den Artenschutzbestimmungen auch das Tierschutzgesetz von Bedeutung.

 

Tierschutz

Quelle : dght

Grundlage für die Haltung von Tieren ist das Tierschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung. Der knappe Gesetzestext wird durch entsprechende Verordnungen und Gutachten mit Leben erfüllt. Wichtig für den Terrarianer ist, dass für die Haltung von Tieren eine entsprechende Sachkunde verlangt wird. Ab Sommer 2000 bietet daher die DGHT gemeinsam mit ihrem Schwesterverband VDA einen Sachkundenachweis für den Bereich Terraristik an.

Zuständig für den Tierschutz ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (kurz: BML), das seinen Sitz in Bonn hat.

Die DGHT setzt sich intensiv für die Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Terrarientieren ein. Wichtigste Bausteine sind die Kenntnisse über eine artgerechte Haltung, die beispielsweise in den Zeitschriften des Verbandes in den letzten Jahrzehnten veröffentlicht wurden, sowie die Aufklärung der Verbraucher.

Sie finden auf unseren Seiten rund um den Tierschutz den Original-Gesetzestext, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (PDF-Dokument, hier steht unter 12.2.1.5.1, ab welcher Größenordnung das Nachzüchten als gewerbsmäßig angesehen wird), die  Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien sowie Amphibien und Regeln für die tiergerechte Präsentation auf Terraristikbörsen.

 

Meldepflicht

Quelle : dght

Uromastyx spp., deutscher Name: Dornschwanzagame

Als Anhang-B-Art der europäischen Artenschutzverordnung darf Uromastyx spp. ohne Genehmigung gehalten werden, ist jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.


Darüber hinaus kann die zuständige Landesbehörde verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:

  • Deutscher und wissenschaftlicher Artname

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)

  • Name und Anschrift des Züchters

  • Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")

  • Angaben zu den Elterntieren

  • Bei Importtieren: Hinweise zur Einfuhrgenehmigung wie Genehmigungsnummer, Datum der Einfuhr und Ursprungsland des Tieres 

Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.

 

Downloads:

Adobe

pdf Artenschutz - Merkblatt neues Recht

pdf Züchterbescheinigung

pdf Bestätigung über die legale Herkunft gezüchteter Tiere (Eigenzuchtnachweis)

pdf Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV)

pdf Bestandsveränderungsanzeige (Zugang) von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV)

pdf Bestandsveränderungsanzeige (Abgang) von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 BArtSchV)

Quelle : Regierungspräsidium Karlsruhe